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Zahnersatz für Kassenpatienten

Zahnersatz für KassenpatientenViele Menschen haben Angst vor dem Zahnarzt. Das hat nicht immer etwas mit möglichen schmerzhaften Behandlungen zu tun. Immer häufiger kommt bei Patienten die Angst vor den horrenden Kosten hinzu. Und diese Angst ist berechtigt, seitdem am 01. Januar 2012 die Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft getreten ist.

Diese regelt nämlich eine deutliche Erhöhung der Honorare der Ärzte mit dem Bohrer. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Krankenkassen immer zurückhaltender bei der Kostenübernahme. Zwar übernehmen die deutschen Krankenkassen nach wie vor die Kosten für die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, übrigens ohne dass der Patient eine Praxisgebühr bezahlen muss, allerdings nur so lange, wie tatsächlich keine zahnmedizinische Behandlung notwendig ist. Und auch die Zahnsanierung wird von der Krankenkasse gezahlt. Allerdings immer nur im Rahmen der Regelversorgung. Wenn allerdings ein Zahnersatz fällig ist, sieht es mit den Kosten schon etwas anders aus – trotz Regelversorgung.

Was ist die Regelversorgung?

Die Regelversorgung umfasst alle Leistungen, die der Patient in Anspruch nehmen kann, um ein beschwerdefreies Leben zu führen und Schäden an den Zähnen zu sanieren oder gar Zähne zu ersetzen. Durch die Regelversorgung soll eine gewisse Lebensqualität gesichert werden, die unabhängig von der finanziellen Situation des Patienten jedem Versicherten zusteht. Insofern ist die Regelversorgung also zweckmäßig, denn sie umfasst sowohl die Sanierung und den Erhalt geschädigter Zähne als auch den Zahnersatz. Dadurch wird gewährleistet, dass in Deutschland niemand mit kaputten Zähnen oder sogar zahnlos leben muss. Das ist nicht zu unterschätzen und viel Wert. Allerdings ist es so, dass die Regelversorgung zwar zweckmäßig ist, aber mehr eben auch nicht.

Patienten, die nämlich Wert auf eine höherwertige oder ästhetisch ansprechende Möglichkeit der Zahnsanierung oder des Zahnersatzes legen, müssen richtig viel Geld auf den Tisch legen. Und höherwertig meint in dem Fall einer Zahnsanierung etwa die Entscheidung gegen eine zwar sehr haltbare, aber eben leider auch deutlich sichtbare und unschöne Amalgamfüllung und für eine zahnfarbene Keramikfüllung. Dabei ist diese zahnfarbene Keramikfüllung noch nicht einmal besser als die Amalgamfüllung – ihr Vorteil besteht lediglich darin, dass sie eben zahnfarben ist. Entscheidet sich der Patient allerdings für ein wirklich hochwertiges und ästhetisch ansprechendes Inlay, dann wird es so richtig teuer.

Beim Zahnersatz sieht es hingegen schon ganz anders aus. Dieser wird nämlich meistens nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen – auch nicht bei der Regelversorgung. Jeder Patient, der seinen Zahnarzt aufsucht, wird nach seinem Bonusheft gefragt. Und gewissenhafte Patienten lassen dieses Bonusheft auch fleißig und ordnungsgemäß von ihrem Zahnarzt ausfüllen. Der Glaube und die Hoffnung, die dahinter stehen, sind meist einfach: Wenn ich mindestens einmal jährlich meine Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt durchführen lassen, brauche ich keine Angst vor teuren Zahnarztrechnungen haben, wenn tatsächlich mal eine Behandlung nötig sein sollte.

Leider handelt es sich dabei um einen Trugschluss. Denn selbst wenn der Patient in den letzten 10 Jahren vor einer notwendigen Behandlung regelmäßig die Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen, seine Zähne konsequent gepflegt und sein Bonusheft fleißig hat abstempeln lassen, lockt nur ein Bonus von 30 % zur üblichen Regelversorgung. Und die Regelversorgung umfasst 50 % der befundbezogenen Festzuschüsse für Zahnersatz. Somit ergibt sich eine maximale Kostenübernahme von 80 % der anfallenden Zahnersatzkosten.

Patienten, die lediglich für die letzten 5 Jahre vor der notwendigen Zahnarztbehandlung ein lückenlos ausgefülltes Bonusheft vorweisen können, erhalten einen reduzierten Zuschuss von 20 % zur Regelleistung, insgesamt werden also nur 70 % der anfallenden Kosten für den Zahnersatz von der Krankenkasse übernommen. Der Restbetrag ist vom Patienten selbst zu tragen. Wohlgemerkt, diese Angaben treffen nur für die Regelleistung zu. Entscheidet sich der Patient nämlich für eine Leistung, die nicht als Regelleistung eingestuft ist, etwa ein Implantat, dann werden von der Kasse trotzdem nur die maximalen Zuschüsse der Regelleistungen übernommen. Ergo hat der Patient alles über die Regelleistung hinausgehende zu zahlen. Die Kasse zahlt. Und was die Kasse zahlt, ist zwar qualitativ durchaus respektabel, allerdings entspricht es meist nicht den ästhetischen Ansprüchen der Patienten. Gutes Aussehen kostet eben.

Möglichkeiten für die Patienten

Für Patienten stellt sich deshalb berechtigterweise die Frage, was getan werden kann, um der Kostenfalle zu entgehen. Fakt ist, dass es auf gar keinen Fall billig ist, die Zähne ansprechend sanieren zu lassen, und erst recht ist ein ansprechender Zahnersatz nicht billig. Der wohl wichtigste Rat, und gleichzeitig auch der günstigste, ist wohl, dass jeder so gut es geht, auf seine Zahnhygiene achten sollte. Dazu zählt selbstverständlich das regelmäßige Putzen der Zähne, idealerweise nach jeder Nahrungsaufnahme und wenn süße oder säurehaltige Lebensmittel oder Getränke zu sich genommen wurden. Weil dies aber nicht wirklich alltagstauglich ist, sollten die Zähne wenigstens zweimal täglich gründlich geputzt werden, nämlich morgens und abends. Zudem sollte Zahnseide einmal täglich verwendet werden, um Speisereste zwischen den Zähnen, die durch das Putzen selbst nicht entfernt werden können, zu entfernen. Auch sollten eine regelmäßige Mundspülung und hin und wieder eine Zungenreinigung durchgeführt werden.

Schließlich ist es extrem wichtig, den Zahnarzt regelmäßig aufzusuchen. Bei Kindern und Jugendlichen wird empfohlen, den Zahnarzt halbjährlich zu konsultieren, bei Erwachsenen sollten die Kontrolluntersuchungen einmal jährlich stattfinden. Diese Kontrolluntersuchungen sind nicht nur wichtig, um frühzeitig Schäden an Zähnen und Zahnfleisch erkennen zu können und somit erforderliche Sanierungsmaßnahmen an den Zähnen möglichst gering zu halten. Sie sind auch deshalb empfehlenswert, weil der Zahnarzt als Fachmann sofort Defizite z.B. bei dem Putzverhalten des Patienten erkennt und entsprechend darauf hinweisen kann.

Auch eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung sollte durch den Patienten wahrgenommen werden. Allerdings ist diese nicht in den von den Krankenkassen übernommenen Regelleistungen enthalten, sodass der Patient sie selbst zahlen muss. Eine Investition, die sich aber durchaus lohnt, denn bei der professionellen Zahnreinigung werden nicht nur hartnäckige und unschöne Beläge, die etwa durch den Genuss von Kaffee, Tee, Wein oder Zigaretten entstehen, von den Zähnen entfernt. Sondern es wird auch eine gründliche Analyse bezüglich des Putzverhaltens erstellt, anhand derer die Schwachstellen beim Zähneputzen erkannt und für den Patienten sichtbar gemacht werden, sodass er künftig gerade auf diese Stellen achten kann.

Investition Zahnzusatzversicherung

Eine weitere Möglichkeit, die zusätzlich vom Patienten in Betracht gezogen werden sollte, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Dieser Markt boomt und das nicht ohne Grund. Es herrscht ein großer Bedarf, immerhin wissen viele Patienten, welch enorm hohe Kosten auf sie zukommen können, wenn sie tatsächlich einmal Zahnersatz benötigen. Allerdings ist das Angebot riesig und für den Laien ziemlich undurchschaubar.

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist als Vorsorgemaßnahme zu verstehen. Das bedeutet, Patienten sollten sich idealerweise bereits dann zu dem Abschluss einer solchen Versicherung entschließen, wenn noch keine Probleme bestehen und auch keine Zahnsanierungen oder Zahnersatzmaßnahmen geplant sind. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Je jünger ein Mensch ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Zähne stark beschädigt sind oder sogar schon ersetzt werden mussten. Entsprechend geringer ist also auch das Kostenrisiko für die Zahnzusatzversicherung. Deswegen werden Menschen, die noch keine fehlenden Zähne haben, mit günstigeren Tarifen belohnt.

Hinzu kommt bei nahezu allen Zahnzusatzversicherungen eine entsprechend im Vertragswerk festgelegte Klausel über sogenannte Leistungshöchstgrenzen. Darin wird geregelt, dass innerhalb der ersten Jahre von der Zahnzusatzversicherung nur ein maximaler Betrag der Kosten erstattet wird. Die einzelnen Regelungen unterscheiden sich je nach Versicherungsanbieter, häufig sind es allerdings die ersten fünf Jahre nach Versicherungsabschluss, in denen jährlich gestaffelt etwa 1.000 € übernommen werden. Für Patienten, bei denen also kein Zahnersatz in der nächsten Zeit absehbar ist, lohnt es sich also, bereits eine solche Zahnzusatzversicherung abgeschlossen zu haben, damit sie im Falle der Fälle aus dem vollen Budget schöpfen können.

Grundsätzlich allerdings gilt: Es gibt nicht DIE beste Zahnzusatzversicherung. Jeder sollte sich individuell informieren und möglichst viele Angebote verschiedener Dienstleister einholen. Auch preislich ist die Spanne sehr groß: Es gibt Zahnzusatzversicherungen bereits für weniger als 5 € monatlich, für andere können gut und gerne 45 € gezahlt werden. Für Patienten sollte nicht der Preis das ausschlaggebende Argument für eine bestimmte Zahnzusatzversicherung sein, vielmehr sollte darauf geachtet werden, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.

Gerade bei den sehr günstigen Zahnzusatzversicherungen sind in den Vertragsbedingungen häufig Regelungen enthalten, die dem Versicherten im Bedarfsfall recht wenig nützen, weil er dann nämlich auch lediglich einen geringen Prozentsatz der Kosten durch die Zahnzusatzversicherung erstattet bekommt. Hier heißt es also: Aufpassen. Denn schließlich wird eine Zahnzusatzversicherung ja gerade abgeschlossen, um Kosten zu sparen. Gute Zahnzusatzversicherungen sind schon für etwa 20 € monatlich erhältlich. Im Zweifel kann der Zahnarzt angesprochen und gebeten werden, einen Blick auf die Vertragsunterlagen zu werfen. Als Fachmann weiß er, worauf zu achten ist.

Natürlich wünscht sich jeder, möglichst lange gesunde Zähne zu haben. Sollte dennoch einmal ein Zahnersatz notwendig sein, können sich Patienten mit einer Zahnzusatzversicherung recht entspannt auf den Zahnarztstuhl legen, sich über die Möglichkeiten des Zahnersatzes informieren lassen und sich ohne finanzielle Bedenken genau für die Lösung entscheiden, die den eigenen ästhetischen Ansprüchen genügt.

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