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Private Krankenversicherung

Private KrankenversicherungGut versichert zu sein, sorgt im Leben für viel Ruhe und Entspannung. Denn wenn man weiß, dass im Notfall für alles gesorgt ist, kann man positiv und ohne Angst in die Zukunft schauen. So auch bei einer Krankenversicherung. In Deutschland kann man hier zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung wählen. Während man bei der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich eine Grundleistung erhält und einen Mehrbedarf immer selbst bezuschussen muss, funktioniert eine private Krankenversicherung nach einem anderen Prinzip. Denn hier kann die Versorgung deutlich über eine Grundversorgung hinausgehen. Je nachdem, für welchen Tarif man sich als Versicherter entscheidet und wie die private Krankenversicherung auf den Versicherten angepasst wird.

Private Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland ist per Gesetz geregelt, dass jeder krankenversichert sein muss. Dies soll sicherstellen, dass im Krankheitsfall auch die notwendigen Leistungen bezahlt werden können. Besonders bei schwerwiegenden Krankheitsverläufen können sich die hier entstehenden Kosten schnell auf viele tausend Euro summieren. Wer sich hier nicht auf die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen verlassen möchte, kann sich entweder mit Hilfe einer privaten Krankenversicherung versichern oder zur gesetzlichen Krankenversicherung einzelne Bausteine aus der privaten Absicherung hinzubuchen. Und so unterscheidet man bei der privaten Krankenversicherung in Deutschland zwischen einer Vollversicherung, einer Teilversicherung und einer Zusatzversicherung.

Eine Teil- oder eine Zusatzversicherung darf jeder Bürger abschließen. Einzig bei einer Vollversicherung gibt es Einschränkungen im Personenkreis. So ist es hier nur Selbständigen, Freiberuflern, Beamten und Arbeitnehmern mit einem hohen Jahresgehalt erlaubt, in den Genuss der privaten Vollversicherung zu kommen. Die Angebote sind vor allen Dingen in diesem Bereich sehr umfangreich und werden immer individuell auf jeden Versicherten zugeschnitten.

Teilversicherung

Eine private Teilkrankenversicherung darf jeder Bürger abschließen. Egal, wie und woher er seine monatlichen Einnahmen bezieht. Mit dieser Art der Versicherung können Lücken geschlossen werden, die die gesetzliche Gesundheitsversorgung nicht zu schließen vermag. Eine besonders beliebte Teilversicherung ist hierbei die Krankenhauszusatzversicherung. Sie bietet dem Versicherten im Falle eines Krankenhausaufenthaltes eine bessere Unterbringung und Behandlung. Dies wären beispielsweise eine Unterbringung im Einbettzimmer und eine Chefarztbehandlung.

Zusatzversicherung

Auch die Zusatzversicherung bietet die Möglichkeit, viele kleine und große Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Wie auch die Teilversicherung ist die Zusatzversicherung für jeden Bürger geeignet und sogar empfehlenswert. Denn hier kann es mitunter um richtig viel Geld gehen.

Ein gutes Beispiel ist die Zahnzusatzversicherung. Schaut man sich die Kosten an, die heutzutage für einen Zahnersatz entstehen, dann versteht man die Notwendigkeit einer entsprechenden Zusatzversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz nur noch einen geringen Grundbetrag. Damit lässt sich allerdings kein ansprechender und tragbarer Zahnersatz fertigen. Wer dies jedoch möchte, muss sehr tief in die Tasche greifen. 350 Euro pro Zahn sind hier eine Seltenheit. Eine Zahnzusatzversicherung springt genau an dieser Stelle ein und übernimmt diese Kosten. Damit man auch mit Zahnersatz ein zufriedenes und glückliches Leben führen kann.

Weitere beliebte und häufig nachgefragte Zusatzversicherungen sind die Auslandskrankenversicherung, die Krankentagegeldversicherung und die Krankenhaustagegeldversicherung.

Private Kranken-Vollversicherung

Lange Wartezeiten auf einen Termin beim Spezialisten, überfüllte Krankenhauszimmer und eine Behandlung „2. Klasse“ ist für Privatpatienten mit einer Vollversicherung kein Thema. Denn wer diese vorweisen kann, kann sich sicher sein, dass ihn jeder Arzt schnell und sehr gründlich behandelt.

Eine Vollversicherung bietet einen viel umfangreicheren Versicherungsschutz als eine gesetzliche Krankenversicherung. Je nach Tarif, für den sich der Versicherte bei Vertragsabschluss entschieden hat, übernimmt die private Krankenversicherung alle anfallenden Kosten bis zu 100%. Und dies ohne vorherige Kostenvoranschläge und lange Wartezeiten. Zudem bekommt man immer die besten und wirkungsvollsten Medikamente, und die beste Behandlung in Krankenhäusern und bei Spezialärzten. Kurz: Man steht mit einer privaten Vollversicherung auf der Sonnenseite des Lebens.

Tarife im Rahmen der privaten Vollversicherung

Seit 2009 ist es gesetzlich geregelt, dass jede private Krankenversicherung ihren Versicherten einen Basistarif anbieten muss. Die Leistungen dieses Tarifes müssen sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen orientieren und dürfen den Versicherten nicht schlechter stellen. Ebenso darf der Beitrag für den Basistarif nicht höher als der Höchstbetrag der gesetzlichen Versicherung ausfallen. Der Gesetzgeber hat diese Klausel erarbeitet, um auch Selbständigen und Freiberuflern mit einem geringeren Einkommen die Möglichkeit zu bieten, in der privaten Krankenversicherung Fuß zu fassen.

Jedoch kann es vorkommen, dass es bei der Abrechnung von Arztbesuchen einige Probleme geben kann. Grund hierfür ist das Kostenerstattungsprinzip. Der Versicherte mit dem Basistarif ist nur nach den verminderten Gebührenordnungssätzen versichert. Dies bedeutet, dass der Arzt bei ihm nur einen verminderten Steigerungssatz von 1,16 bis 1,8 verwenden darf. Anders bei einem Vollversicherten. Hier liegt der Steigerungssatz deutlich höher. Wenn nun der Versicherte den Arzt nicht darauf hinweist, dass er „nur“ den Basistarif der privaten Krankenversicherung nutzt, wird der Arzt den vollen Satz abrechnen. Die Krankenversicherung wird sich dann an den Versicherten wenden und um Aufklärung des Falles bitten.

Die zweite Tarifgruppe bei der Vollversicherung gehört dem Standardtarif. Dieser wird hauptsächlich für Rentner, Langzeitkranke oder Beamte im Ruhestand angeboten. Der Standardtarif wird meist dann gewählt, wenn die ständig steigenden Kosten für die Vollversicherung vom Versicherten nicht mehr geglichen werden können. Auch hier darf der Beitragssatz – wie beim Basistarif – nicht höher ausfallen, als der höchste Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Für das Jahr 2012 liegt die Bemessungsgrenze hier bei 592,88 Euro pro Monat.

Alle weiteren Tarifgruppen werden individuell an den Versicherten angepasst und bedürfen keiner weiteren besonderen Regelungen.

Beitragsrückerstattung bei der privaten Krankenversicherung

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass die Krankenversicherung nicht genutzte Leistungen an den Versicherten zurückzahlt. Allerdings muss dies im Vorfeld im Vertrag festgelegt werden, da es sich hierbei um einen gesonderten Tarif handelt. Momentan gibt es drei unterschiedliche Systeme bei der Beitragsrückerstattung

Zum einen ist das die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Versicherung. Je nachdem, wie hoch der Geschäftserfolg ausfiel, fällt auch die Rückerstattung der Beiträge aus. Die Rückzahlung nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr kann sich hierbei auf bis zu sechs Monatsraten belaufen.

Eine zweite Art der Beitragsrückerstattung ist die Pauschalleistung. Diese wird von einzelnen Versicherungsgesellschaften angeboten und wird in den Verträgen garantiert. Nutzt der Versicherte keine Leistungen der Krankenversicherung, so erhält er eine Beitragsrückerstattung. Je nach Länge der Zugehörigkeit zur Versicherung kann sich diese Rückerstattung steigern. Dabei muss man als Versicherter aber nicht komplett auf Arztbesuche verzichten. Vielmehr sollte man bei Abschluss eines solchen Tarifes nach jedem Arztbesuch genau überlegen, ob man die dafür erhaltene Rechnung bei der Krankenversicherung einreicht, oder eben nicht. Oftmals lohnt es sich, kleinere Rechnungen selbst zu begleichen. Besonders dann, wenn man dadurch eine große Summe des Beitrages zurückerstattet bekommt.

Die dritte Variante der Rückerstattung ist der Leistungsfreiheitsrabatt. Dieser ist ähnlich aufgebaut wie bei einer KFZ-Versicherung. Nutzt der Versicherte keine Leistungen der Krankenversicherung, so bekommt er einen gewissen Prozentsatz der Beiträge zurückgezahlt. Der Prozentsatz steigt dabei von Jahr zu Jahr und kann letztendlich 50% der jährlich entrichteten Beiträge betragen. Bezieht man jedoch einmal zwischendurch Leistungen der Versicherung, so reduziert sich der bereits „erwirtschaftete“ Prozentsatz wieder und man muss diesen wieder nach und nach aufbauen.

Berechnung der Beiträge

Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen, wo sich die Beiträge am Einkommen orientieren, werden diese bei einer privaten Krankenversicherung einkommensunabhängig festgelegt. Der Anfangsbeitrag richtet sich dabei nach folgenden Kriterien: Das Geschlecht, das Eintrittsalter, die Berufsgruppe und die Art des gewählten Tarifes.

Frauen zahlen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung meist einen höheren Beitrag. Je höher das Eintrittsalter ist, umso höher fallen auch hier die Kosten aus. Und auch die Berufsgruppe sorgt für unterschiedliche Anfangsbeiträge. So zahlt ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes deutlich weniger, als jemand, der in einem risikobehafteten Beruf tätig ist. Auch der Gesundheitszustand beim Eintritt in die private Krankenversicherung bestimmt die Beiträge. Wer ohne nennenswerte Vorerkrankungen in die Versicherung eintritt, kann mit einem geringeren Beitrag rechnen als ein Versicherter, der eine angeborene oder langwierige Krankheit mit sich bringt.

Doch trotz alledem ist die private Krankenversicherung immer eine lohnens- und überlegenswerte Sache. Vor allen Dingen dann, wenn man einen besseren Versicherungsschutz erwartet, als den, den die gesetzlichen Krankenkassen momentan bieten können. Und auch wenn man sich nicht privat vollversichern lassen kann, so kann man trotz alledem die Teil- und Zusatzversicherungen nutzen, um den bestehenden Versicherungsschutz sinnvoll zu ergänzen.

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