NEU!
Finde Deine Bleaching Methode
Dein Budget:

Privat versichert: Vorteile

Privat versichert: VorteileUnter einer privaten Krankenversicherung (PKV) wird die Versicherung der eigenen Gesundheit bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen gegen Kosten verstanden, die bspw. für die gesundheitliche Wiederherstellung der versicherten Personen bei einer Krankheit oder nach Unfällen sowie für gesundheitliche Vorsorge- und Diagnosemaßnahmen entstehen. Der Begriff PKV beschreibt außerdem die Summe der Unternehmen, welche eine private Krankenversicherung anbieten.

Deutschlandweit wechselten im Jahr 2011 deutlich mehr Menschen in die PKV als umgekehrt. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung entschieden sich im vergangenen Jahr 235.700 Menschen für den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung (vgl. http://www.pkv.de/; angerufen am 28.03.2012). Das entspricht einem Plus von 76.300 Personen, die aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), häufig aufgrund gesetzlicher Vorschriften auch gegen den erklärten Willen der Versicherten, wechselten (vgl. http://www.pkv.de/positionen/wechsler-zwischen-pkv-und-gkv-die-fakten/; abgerufen am 28.03.2012). Mit Stand 01. Juni 2011, wurden nach Angaben des Statistikunternehmens Statista in Deutschland 8,95 Millionen Personen mit einer privaten Krankvollversicherung verzeichnet (http://de.statista.com/statistik/daten/studie/181914 /umfrage/pkv-anzahl-der-versicherten/; abgerufen am 28.03.2012). Das entspricht einem Anstieg von circa 17,8 Prozent seit 1999. Es wird betont, dass jeder Wechsel in die private Krankenversicherung keiner gesetzlichen Vorgabe entspricht, sondern stets und absolut freiwillig erfolgt (vgl. http://www.pkv.de/positionen/wechsler-zwischen-pkv-und-gkv-die-fakten/; abgerufen am 28.03.2012).

Versicherungspflicht in Deutschland

Seit dem Jahr 2009 besteht in Deutschland für Personen mit Wohnsitz im Inland, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, einen Anspruch auf freie Heilfürsorge, vergleichbare Ansprüche oder Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben bzw. Empfänger von Sozialleistungen sind, gemäß § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine Krankenversicherungspflicht. Die Versicherungspflicht erstreckt sich dabei auf die Person des Versicherungsnehmers sowie auf durch ihn gesetzlich vertretene Personen, soweit diese nicht eigenständig Verträge abschließen dürfen und muss mindestens die Übernahme der Kosten für eine ambulante und stationäre Heilbehandlung abdecken.

Versicherungsarten und Leistungen

Grundsätzlich kann der Umfang der privaten Krankenversicherung unterschieden werden in Voll-, Teil- und Zusatzversicherung. In der Krankenvollversicherung werden die Krankheitskosten vollständig oder zumindest für die ambulante und stationäre Heilbehandlung abgesichert. Die Teilversicherung umfasst die Absicherung anteiliger Krankheitskosten, welche bspw. bei Richtern, Soldaten und Beamten durch den Dienstherren im Rahmen der Fürsorgepflicht nicht übernommen werden. Die Versicherten können frei wählen, welche Krankheitsfälle durch die private Teilversicherung abgesichert werden sollen und in welchem Umfang eine drohende Versorgungslücke geschlossen werden soll. Mit einer privaten Zusatzversicherung können zusätzliche Leistungen abgesichert werden, die durch eine gesetzliche Krankenversicherung nicht übernommen werden. Dazu zählen u.a. die Auslandskrankenversicherung, Krankenhauszusatzversicherung für 1/2-Bettzimmer oder Chefarztbehandlung sowie die Absicherung von Zahnbehandlungs-, Zahnersatzkosten und Kieferorthopädie oder die Zusatzversicherung für Heilpraktiker, Sehhilfen und Brillen.

Je nach gewähltem Versicherungsumfang und Tarif können zahlreiche Leistungen individuell abgesichert werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärer Heilbehandlung
  • freie Klinikwahl
  • freie Ärztewahl bei ambulanter und stationärer Behandlung
  • Befreiung von der Zuzahlung für Medikamente
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz, u.a. Füllungen, Kronen, Brücken, Prothesen
  • kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen
  • Übernahme von Kosten für Sehhilfen, wie Brillen und Kontaktlinsen
  • Massage und physiotherapeutische Behandlungen
  • Psychotherapie
  • alternative Behandlungsmethoden, sofern sie schulmedizinisch anerkannt sind

Annahmevoraussetzungen

Privat versichern dürfen sich Personen, die nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, wie bspw. Arbeitnehmer mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze sowie Selbständige, Freiberufler und Beamte. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden über den Vertragsabschluss und die Höhe der Beiträge maßgeblich die Faktoren Geschlecht, Eintrittsalter, Gesundheitszustand bzw. Vorerkrankungen, Beruf, Berufsgruppe sowie die abzusichernde Leistung, gleichwohl die Versicherungsprämien bei einer privaten Krankenversicherung grundsätzlich einkommensunabhängig sind.

Vertragsgestaltung und Beiträge

Im Hinblick auf die in Deutschland herrschende Vertragsfreiheit dürfen im Rahmen der privaten Krankenversicherung die Verträge individuell abgeschlossen bzw. die versicherten Leistungen individuell zusammengestellt werden, um für eine Person den optimalen Versicherungsschutz erreichen zu können. Der Vertrag zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer ist ein privatrechtlicher Vertrag, welcher die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien regelt. Die Vertragsfreiheit wird durch den Gesetzgeber jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Krankheitskostenversicherung zumindest die ambulanten und stationären Behandlungskosten umfassen muss und die jährlichen absoluten und prozentualen tariflichen Selbstbeteiligungsbeträge auf 5.000 Euro begrenzt sein sollen (vgl. § 193 Abs. 2 VVG).

Bei einem Vertragsabschluss kann sich eine zu versichernde Person zumeist zwischen mehreren Tarifen entscheiden. Je nach Anbieter und Leistungsspektrum kann die individuelle Zusammenstellung aus verschiedenen Modulen erfolgen oder es können, wie bspw. bei Kompakttarifen, ambulante, stationäre und zusätzliche Leistungen als fixe, nicht individuell anpassbare, Versicherungsleistungen vertraglich vereinbart werden. Vertraglich geregelt werden können speziell ambulante und stationäre Leistungen, die Höhe des Selbstbeteiligungsbetrages, die Obergrenze für Zuzahlungen für Sehhilfen, orthopädische Produkte, Zahnersatz sowie Medikamente. Darüber hinaus sind Angaben zu Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Beiträge und Beitragszahlungen, Wartezeiten, Kündigungsfristen etc. ebenfalls wichtiger Bestandteil solcher Verträge. Die Vertragsgestaltung mit einer privaten Krankversicherung kann flexibel und sehr individuell sein. Während der Vertragslaufzeit sind Leistungsanpassungen möglich, wodurch sich jedoch auch die Beiträge ändern können.

Beginnend mit dem Basistarif bis zur freien Wahl weiterer Tarife, welche einen individuellen oder maximalen Versicherungsschutz gewährleisten können, bieten die PKV-Anbieter den Versicherungsnehmern vielfältige Angebote. Der Basistarif ist, im Gegensatz zu echten PKV-Tarifen, ein vom Gesetzgeber gefordertes Produkt, welches nach Art, Umfang und Höhe den Leistungen bzw. dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen soll. Im Basistarif besteht ein einheitlicher Tarif ohne Tarif- oder Leistungswahl. Ändert der Gesetzgeber den Leistungsumfang bei den GKV, ändert sich entsprechend der Leistungsumfang des Basistarifs.

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind u.a. abhängig von Eintrittsalter, Geschlecht, den versicherten Leistungen und, mit Ausnahme des Basistarifs, möglichen Vorerkrankungen. Hinsichtlich des Basistarifes ist zu beachten, dass dieser Tarif trotz der gesetzlichen Vorgaben teurer sein kann, als reine PKV-Tarife. Der Grund hierfür liegt darin, dass sich aufgrund der Nichtberücksichtigung von Vorerkrankungen vor allem Personen mit einem erhöhten Bedarf an Gesundheitsleistungen in diesem Tarif versichern werden, welcher jedoch von allen Versicherten mitgetragen werden muss (vgl. http://www.pkv.de/verband/basistarif_entscheidungshilfe.pdf; abgerufen am 29.03.2012). Die Basistarifbeiträge dürfen maximal dem durchschnittlichen Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherungen, derzeit 592,88 Euro (vgl. http://www.fwdienste.de/sozialversicherungswerte/98-sozialversicherungswerte-2010.html; abgerufen am 29.03.2012) entsprechen. Diese sind unabhängig vom Einkommen und müssen auch dann bezahlt werden, wenn das Einkommen der versicherten Personen sinkt. Demzufolge kann sich die individuelle Vertragsgestaltung positiv auf die Höhe der Beiträge einer PKV auswirken. Genaue Informationen zu den Beiträgen können konkrete Angebote einzelner Anbieter und ein detaillierter Vergleich der enthaltenen Leistungen geben.

Vorteile der privaten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

Versicherungsnehmern, die sich für die Absicherung der Krankheitskosten bei einem privaten Unternehmen entschieden haben oder entscheiden wollen, werden zahlreiche Vorteile geboten.

Einkommensunabhängige Beiträge

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung sind einkommensunabhängig und basieren auf personenbezogene Faktoren wie Eintrittsalter, Geschlecht, Krankheitsgeschichte, Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen und den Umfang der zu versichernden Leistungen. Daher können Beiträge optimal gestaltet werden.

Flexibler und individueller Versicherungsschutz

Die Produktpaletten der privaten Versicherungsunternehmen ermöglichen einen Grund- bis Spitzenschutz. Egal, ob modulare Selektion der benötigten Leistungen oder die Auswahl fest definierter Tarife, für jeden Versicherungsnehmer kann ein PKV-Tarif so gewählt werden, dass ein optimaler Schutz und eine bestmögliche Versorgung erreicht werden können. Auch nach Abschluss des Versicherungsvertrages können Leistungen vereinbart und der Vertrag angepasst werden.

Zukunftssicherer Versicherungsschutz

Leistungen aus den gewählten Tarifen sind garantiert und dürfen nicht einseitig durch den Versicherer oder Dritte (Staat, Politik) reduziert werden. Staatliche Eingriffe in den Leistungsumfang der PKV-Tarife und die Höhe der Beiträge sind nicht möglich. Daher ist der versicherte Leistungsumfang zukunftssicher und garantiert.

Zusätzliche Versorgung und bessere Behandlungsmethoden

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen können Privatversicherer zusätzliche Leistungen anbieten. Privat Versicherte können schnell vom medizinischen Fortschritt und Innovationen profitieren, da diese Bestandteil des Versicherungsschutzes sind. Darüber hinaus profitieren privat Versicherte bei einem Arztbesuch von schnelleren Terminen und kürzeren Wartezeiten. Da die Ärzte mehr Kosten pro Patient abrechnen dürfen, erfolgt die Behandlung nicht unter Zeit- oder Kostendruck. Außerdem müssen Ärzte die abgerechneten Leistungen in ihren Rechnungen offenlegen, wodurch die Transparenz der Abrechnung zum Patienten und zur privaten Krankenversicherung erhöht wird. Je nach vereinbarter tariflicher Leistung haben die Versicherten einen Anspruch auf Fach- oder Chefarztbehandlung bei einem stationären Aufenthalt. In Kombination mit der Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern kann die schnelle Wiederherstellung der Gesundheit deutlich gefördert werden.

Rückerstattung von Beiträgen

Je nach Anbieter existieren verschiedene Modelle zur Beitragsrückerstattung. Dies ist zum einen die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, eine freiwillige Leistung abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Versicherungsunternehmens. Die erfolgsabhängige Rückerstattung kann mehrere Monatsbeiträge umfassen. Daneben gibt es die Pauschalleistung, welche unabhängig vom Geschäftserfolg des Versicherungsunternehmens pauschale Rückerstattungen je nach Dauer der Leistungsfreiheit vertraglich garantiert. Auch ein Leistungsfreiheitsrabatt kann gewährt werden, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Versicherungsjahres keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Das kann zu einem Leistungsfreiheitsrabatt seitens der Versicherungsunternehmen von bis zu 50 Prozent der Beiträge führen.

Altersrückstellungen

Im Beitrag der PKV sind gesetzlich definierte Altersrückstellungen enthalten. Diese dienen dazu, hohen Beitragssteigerungen im Alter entgegenzuwirken und diese abzufedern. Einige Versicherer bieten darüber hinaus die Entrichtung eines freiwilligen Beitrags zur Entlastung der Beiträge im Alter an.

Moderate Beitragsanpassungen

Die Beitragsanpassungen privater Krankenversicherungen stehen in einer vernünftigen Relation zu den Leistungen und sind das Resultat von allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitssektor. Die Höhe von Beitragsanpassungen wird seitens der Versicherer für die einzelnen Altersgruppen, Geschlechter und Tarife separat ermittelt. Insgesamt kann eine private Krankenversicherung in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein und einen optimalen Versicherungsschutz ermöglichen. Ein Blick auf die einzelnen Angebote der PKV-Anbieter und ein direkter Vergleich sind stets lohnenswert.

Weiterführende Informationen:
Permalink dieser Seite zur Zitation auf Webseiten, Foren & Blogs: