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Privatpatient

PrivatpatientAls Privatpatient wird in Deutschland umgangssprachlich eine Person bezeichnet, der Leistungen von Arzt, Krankenhaus oder Apotheke privat, das heißt direkt in Rechnung gestellt werden. Die meisten Menschen in Deutschland sind im Gegensatz dazu so genannte „Kassenpatienten“ bei denen die Abrechnung der Gesundheitsleistungen über eine gesetzliche Krankenkasse erfolgt. Immer häufiger verschwimmen die Grenzen zwischen Privat- und Kassenpatient, denn immer mehr Leistungen werden in den letzten Jahren nicht mehr von den Krankenkassen übernommen und müssen vom Kassenpatienten privat abgesichert werden.

Bei der Behandlung eines Privatpatienten gehen beide Parteien, beispielsweise Arzt und Patient einen rein privaten Behandlungsvertrag ein. Die Bezahlung richtet sich dabei nach der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte. Der Privatpatient muss immer den zu bezahlenden Betrag an den Arzt zunächst vorstrecken auch wenn er seinen Vertrag mit einer privaten Krankenkasse bereits abgeschlossen hat. Die Rechnung, die der Arzt ausstellt wird danach bei der privaten Krankenkasse eingereicht und wird dem Patienten je nach Vertrag komplett oder auch nur in Teilen erstattet. Gleiches gilt für den Kauf von Medikamenten.

Nicht jeder kann allerdings Privatpatient werden. Für diesen Status sind ganz bestimmte gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Mitgliedschaften in privaten Krankenversicherungen sind für Freiberufler, Selbstständige, Beamte und seit einigen Jahren auch für Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen die Grenze von 46.800 Euro übersteigt möglich. Seit dem Jahr 2009 müssen private Krankenversicherer Basistarife anbieten, die unabhängig von Risiken sind. Eine Prüfung des Gesundheitszustandes des zu Versichernden darf nicht vorgenommen werden, wenn der Antragsteller jünger als 50 Jahre ist.

Eine private Krankenversicherung hat gegenüber einer gesetzlichen viele Vorteile für den Patienten und so gut wie kaum Nachteile.

Bevorzugte Behandlung von Privatpatienten

Die Leistungen, die ein Arzt oder ein Krankenhaus für einen Privatpatienten erbringen, sind in der Regel höher abzurechnen. Daher werden Privatpatienten was die Vergabe von Terminen betrifft und auch die Kompetenz der Betreuung meistens bevorzugt behandelt. Der Arzt kann ohne Rücksicht auf die Budgets einer gesetzlichen Krankenkasse alle Behandlungen vornehmen und alle Medikamente verschreiben, die er für angebracht hält. Dies bedeutet mehr Freiheit für den Arzt und einen Behandlungsvorteil für den Patienten.

Individuell angepasste Beitragssätze in der privaten Krankenversicherung

Die zu zahlenden Beiträge der privaten Krankenversicherung werden anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht nach dem Verdienst, sondern nach Alter und aktuellem Gesundheitszustand des jeweiligen Patienten berechnet. Wer gut verdient ist klar im Vorteil und spart bares Geld. Es können im Idealfall Ersparnisse von bis zu 70% entstehen. Ein Beispiel: Bei einem Verdienst von 20.000 Euro im Monat läge der gesetzliche Krankenkassenbeitrag von derzeit 13% bei 2.600 Euro. Bei privaten Krankenversicherungen beliefen sich die Kosten hingegen nur auf 200-600 Euro. Die Beiträge der privaten Krankenkassen sind noch dazu abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen. Nichtsdestotrotz gibt es gerade bei den privaten Krankenversicherungen große Unterschiede in Preisen und Leistungen. Deshalb ist ein Abgleich der unterschiedlichen Anbieter dringend zu empfehlen.

Kostenersparnis bei der Selbstbeteiligung für Privatpatienten

Sparen kann der Privatpatient im Gegensatz zum Kassenpatient auch bei der Selbstbeteiligung, beziehungsweise bei der Frequenz von Arztbesuchen und der tatsächlichen Inanspruchnahme von gesundheitlichen Leistungen. Oftmals werden Beiträge von der privaten Krankenversicherung zurück erstattet, wenn Arztbesuche selten oder gar nicht vorkommen. Wie sich wenige Arztbesuche im Geldbeutel des Versicherten positiv auswirken, so wirken sich viele Arztbesuche aber keines Falls negativ aus. Die vereinbarten Bedingungen bleiben die gleichen auch wenn man sie voll ausnutzt. Im Unterschied zur gesetzlichen Versicherung wo immer auch für die anderen Versicherten mitbezahlt werden muss, wird der Patient von der privaten Krankenversicherung individuell beurteilt und eingestuft.

Leistungen einer privaten Krankenkasse sind grundsätzlich garantiert

Besonders vorteilhaft ist eine private Krankenversicherung auch in den weniger üblichen Bereichen was die Gesundheitsversorgung angeht, wie zum Beispiel Leistungen eines Heilpraktikers oder beim Zahnersatz. Hier sind die Kassen großzügig und stellen sich nicht quer wenn es um die Anrechnung solcher außergewöhnlicher Leistungen geht. Leistungen einer privaten Krankenversicherung bleiben immer gleich und sind garantiert. Bei den gesetzlichen Krankenkassen kommt es hingegen nicht selten vor, dass Leistungen generell gestrichen werden, die Beitragshöhe von diesem Weniger an Leistung aber unberührt bleibt. Der Kassenpatient zahlt also unnütz drauf.

Wahl zwischen unterschiedlichen Tarifmodellen und freie Arztwahl

Ein privat Versicherter hat immer die Wahl zwischen verschiedenen Tarifmodellen. Wird ein Krankenhausaufenthalt unvermeidlich, hat der Patient die freie Entscheidung ob er in einem Einzel- oder Mehrbettzimmer untergebracht werden möchte. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der freien Arztwahl. Ärzte kümmern sich in der Regel besser um Privatpatienten und stellen ihnen die umfangreichere und professionellere Behandlungen zur Verfügung, weil sie den vollen Leistungsumfang immer auch von der privaten Krankenkasse bezahlt bekommen.

Private Krankenversicherungen bieten viele günstige Zusatzleistungen

Viele Zusatzleistungen sind in den Verträgen der privaten Versicherer bereits von Anfang an enthalten. Nicht so bei den gesetzlichen Krankenkassen, wo nach dem Prinzip der Mehrheit und der Gemeinschaft nur standardisierte Leistungen bezahlt werden können.

Keine Erhöhung der Beitragssätze

Privatpatienten haben nicht mit der Erhöhung von Beitragssätzen ihrer privaten Krankenkasse zu rechnen. Es gibt sie schlechthin nicht. Alle vertraglich gesicherten Leistungen sind über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert und können von der Kasse nicht reduziert werden.

Bessere Übersicht erzielt eine Verbesserung bei der Kostenkontrolle

Eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung bringt dem Patienten eine bessere Übersicht und vor allem einen Einblick in die Abrechnung des Arztes, da der Patient die Rechnung des Arztes nach jeder Behandlung bezahlt und ausgehändigt bekommt.

Gleiche Leistungen im In- und Ausland ohne zusätzliche Kosten oder Auslandskrankenschein

Im Ausland bekommt ein privat Versicherter die gleichen Leistungen zugesichert wie im Inland. Es wird kein Auslandkrankenschein wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse benötigt. Das macht das Reisen einfacher und unkomplizierter. Des Weiteren fallen keine extra Gebühren an, die ein gesetzlich Versicherter normalerweise für die Beantragung eines Auslandskrankenscheins zu bezahlen hat.

Bildung von individuellen Rücklagen im Falle einer Überalterung der Gesellschaft

Die private Krankenversicherung bildet Rücklagen für die Zukunft. Da im fortgeschrittenen Alter die Beitragshöhe steigt, können durch diese individuell für den jeweiligen Versicherten getätigten Rücklagen die Belastungen durch erhöhte Beiträge klein gehalten werden. Dies ist wichtig, denn tendenziell werden im Alter mehr gesundheitliche Leistungen benötigt als bei einem jungen Menschen. Die gesetzliche Krankenkasse hingegen, muss bei einer Überalterung der Gesellschaft die Beitragshöhen entsprechend für alle Versicherten anheben. Einer privaten Krankenkasse ist es im Gegensatz dazu möglich, die Beitragshöhe auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen abzustimmen.

Freie Arztwahl für privat Versicherte

Privat Versicherten wird zugestanden, sich ihren Arzt nach bestem Wissen und Gewissen selbst auszusuchen. Die Entscheidung für einen ganz bestimmten Arzt, der die beste Behandlung bietet, steht dem Privatpatienten also frei. Er ist nicht an einen von der Versicherung bestimmten Vertragsarzt gebunden, wie das in der gesetzlichen Krankenkasse der Fall ist.

Freie Auswahl eines Krankenhauses im Ernstfall

Was für den Besuch eines Arztes gilt, gilt bei der privaten Krankenversicherung auch für die Wahl eines Krankenhauses. Privatpatienten können sich für das Krankenhaus entscheiden wo die modernste medizinische Technik steht und wo sich die besten Experten befinden. Sie können ganz einfach in das Krankenhaus gehen wo sie sich am wohlsten fühlen. Das schlägt sich auch in der Betreuung und im Essen nieder. Es werden nämlich keine zusätzlichen Kosten für Klinikaufenthalte fällig wie es bei der gesetzlichen Versicherung der Fall ist.

Zusatzleistungen beim Zahnarzt ohne erhöhte Kosten

Was den Besuch beim Zahnarzt betrifft sind privat Versicherte ebenfalls klar im Vorteil, denn auch was die Zahnbehandlung betrifft, haben sie die freie Arztwahl. Während ein Kassenpatient im Falle einer Zahnfüllung nur die Standardfüllung aus Amalgam erwarten kann, können privat Versicherte die Art der Füllung frei wählen. Ganz egal ob es sich dabei um Gold-, Keramik- oder Kunststofffüllungen handelt.

Gleiche Leistungen wie Kassenpatienten bei der gesetzlichen Pflegeversicherung

In Bezug auf die gesetzliche Pflegeversicherung gibt es ebenfalls Vorteile für Privatpatienten. Der vorgeschriebene Beitrag zur Pflegeversicherung ist im Beitrag der privaten Kasse mit eingeschlossen. Da die Pflegeversicherung aber gesetzlich ist, darf sie nicht zu den privaten Leistungen zählen und so erhalten privat Versicherte die gleichen Pflegeleistungen wie ein Kassenpatient ohne einen Cent mehr dafür zu bezahlen.

Konkurrenz bei den privaten Versicherern bedeutet einen wirtschaftlichen Vorteil der Versicherten

Private Krankenversicherungen müssen marktwirtschaftlich konkurrenzfähig sein, denn sie müssen sich in Beiträgen und Leistungen gegen andere Anbieter von Versicherungen behaupten und durchsetzen. Für den Kunden der privaten Krankenversicherung bedeutet der erhöhte Konkurrenzdruck des Versicherers, dass nur sinnvolle Kosten anfallen und gleichzeitig ein erhöhter Leistungsumfang besteht. Letztendlich sind Mitglieder in der privaten Krankenversicherung freiwillig dort wohingegen Kassenpatienten pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse sind.

Übernahme von unkonventionellen Medikamenten ohne Zuzahlung

Beim Kauf fast aller Medikamente bezahlen Kassenpatienten einen bestimmten Anteil selbst. Manche Produkte, wie zum Beispiel homöopathische Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nicht übernommen. Die private Krankenversicherung hingegen übernimmt alle verschriebenen Mittel ohne sich darum zu kümmern zu welcher Gattung von Medikamenten sie gehören. Sogar Heilmittel, deren Wirkung nicht nachgewiesen ist, die sich aber als wirksam erwiesen haben, werden übernommen und voll erstattet. Die meisten privaten Krankenversicherungen bezahlen sogar Leistungen wie Kontaktlinsen oder Brillengläser. Oft können solche Leistungen sogar durch spezielle Verträge gesichert werden.

Homöopathische Leistungen sind in der privaten Krankenversicherung voll mitversichert

In der privaten Krankenversicherung werden sogar Leistungen eines Heilpraktikers voll mitversichert und übernommen. Wenn der Heilpraktiker Mittel empfiehlt, deren Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind, können diese in bestimmten Fällen zum Leistungsumfang einer privaten Krankenkasse gehören. Letztendlich kommt es nur darauf an, ob die Wirkung des jeweiligen Mittels bekannt ist. Eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Gegensatz dazu keinerlei Behandlungskosten wenn es um Homöopathie geht.

Zahlung von Ausfallgeldern im Krankheitsfall – auch für Selbstständige und Unternehmer

Ein Verdienstausfall kann bei einer Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse mit versichert werden. Je nach Tarif bezahlen die privaten Versicherer Ausfallgelder in verschiedenen Höhen im Krankheitsfall.

Volle Kostenerstattung bei Fahrten mit dem Kranken- oder Rettungswagen

Sogar Fahrten mit dem Kranken- oder Rettungswagen werden von der privaten Versicherung tarifgerecht bezahlt. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt hier nur einen Standardtarif.

Private Krankenversicherung: Vergleichen lohnt sich

Wer mit dem Gedanken spielt, in eine private Krankenversicherung zu wechseln und die gesetzlichen Vorgaben dazu erfüllt, sollte sich vor dem Wechsel der Krankenkasse gut informieren. Trotz dass die Vorteile einer privaten Krankenversicherung auf der Hand liegen, sollte der Vergleich zwischen den einzelnen Versicherern sehr ernst genommen werden. Gerade durch den erhöhten Konkurrenzdruck von privaten Versicherern können sich erhebliche Unterschiede in Preisen und Leistungen ergeben. Nicht jeder Versicherte benötigt die gleichen Leistungen, deshalb kann es Sinn machen, eine private Krankenkasse zu suchen, die genau das abdeckt, was für jeden Patienten individuell Sinn acht. Überall im Internet finden sich Möglichkeiten, seine Bedürfnisse mit den Angeboten der privaten Krankenkassen abzugleichen und die Kosten zu vergleichen.

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