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Zahnersatz für Privatpatienten

Zahnersatz für PrivatpatientenVielfältige Ursachen können zu einem Zahnverlust oder dem Verlust von Teilen des Zahns führen. Zum einen kann die Zahnsubstanz durch Karies oder Parodontitis geschädigt werden. Auch eine Nährstoffunterversorgung kann Mangelerscheinungen hervorrufen, die den Verlust des Zahns oder seine Schädigung zur Folge haben können. Auf der anderen Seite können Zähne auch durch äußere Einwirkungen, beispielsweise einen Unfall, beschädigt, abgebrochen oder ausgeschlagen werden. Ein fehlender oder defekter Zahn kann eine ästhetische Beeinträchtigung darstellen, die nicht nur das äußere Erscheinungsbild beeinflusst, sondern damit auch direkte Auswirkungen auf die Psyche haben kann: Wer sich eines sichtbaren Zahndefekts bewusst ist, reagiert oftmals mit Unsicherheit. Kann der defekt langfristig nicht behoben werden, wird auch die Unsicherheit im Verhalten gegenüber anderen Menschen zum Dauerzustand und kann Einfluss auf das Sozialverhalten nehmen. Ein professionell angefertigter Zahnersatz kann die natürliche Ästhetik des Zeitpunkts vor dem Zahn- oder Zahnteilverlust wiederherstellen und die weitreichenden Folgen einer eingeschränkten Zahnästhetik verhindern.

Zahnersatz

Müssen fehlende natürliche Zähne oder Teile des Zahns durch Prothesen oder andere Nachbildungen ersetzt werden, spricht man von Zahnersatz. Die zahnärztliche Fachrichtung Prothetik befasst sich ausschließlich mit diesem Thema. Grundsätzlich werden die verschiedenen Varianten des Zahnersatzes danach unterschieden, ob es sich um festsitzende oder herausnehmbare Anfertigungen handelt. Auch eine Kombination aus festem und herausnehmbarem Zahnersatz wird in der modernen Prothetik angewendet.

Festsitzender Zahnersatz

Für festsitzenden Zahnersatz ist eine gute Substanz des Restzahns oder der Zähne in unmittelbarer Nähe des fehlenden Zahns erforderlich: Diese werden als Haltepunkte für den festsitzenden Zahnersatz genutzt. Dies hat den Vorteil, dass sich dadurch die im Mund beim Kauen wirksamen Kräfte nicht nur auf den Zahnersatz richten, sondern sich auch auf die natürlichen Zähne verteilen. Somit ist der Zahnersatz beim Kauen weniger starken Belastungen ausgesetzt, sodass auf lange Sicht Abnutzungserscheinungen und Schäden vermieden werden. Zahnärzte gehen dabei davon aus, dass jeder verbliebene Zahn die Kaukraft eines weiteren Zahns mittragen kann. Sollen also zwei Zähne ersetzt werden, muss der Zahnersatz an zwei verbliebenen Zähnen befestigt werden, bei drei Zähnen werden für die Prothese folglich drei natürliche Zähne als Haltepunkte benötigt. Aufgrund der entlastenden Wirkung der Pfeilerzähne bleibt der Zahnersatz auch bei großer Belastung zuverlässig an seinem Platz, sodass durch ihn der Patient nach dem Zahnverlust eine annähernd natürliche Sprech- und Kaufunktion zurückerhält. Werden bei der Auswahl des Zahnersatzes die individuellen Voraussetzungen des Patienten einbezogen, kann festsitzender Zahnersatz eine Verweildauer im Mund von bis zu 15 Jahren erreichen. Verschiedene Varianten dieser Form des Zahnersatzes ermöglichen es, dabei die patienteneigenen Ausgangsbefunde zu berücksichtigen.

Veneers

Veneers sind Verblendungen aus Keramik, die mittels eines Spezialklebers auf der Zahnoberfläche befestigt werden und so eine optische Verbesserung erreichen sollen. Damit sind sie nicht nur geeignet, Zahnverfärbungen und leichte Fehlstellungen zu überdecken, sondern können auch genutzt werden, um Zahnlücken auszugleichen. Dabei wird ein Modell des Veneers nach dem Vorbild des Patientengebisses angefertigt, sodass nicht nur eine ästhetisch verbesserte, sondern auch eine natürliche Optik erzielt werden kann. Der zu behandelnde Zahn wird vorbehandelt, damit Kleber und Veneer anschließend gut an ihm haften. Neuartige Veneers können bereits in einer so geringen Stärke angefertigt werden, dass dabei auf ein Anschleifen des Zahns verzichtet werden kann. Insgesamt sind Veneers seit ihrer Entwicklung in den 1930er Jahren damit immer weniger invasiv in der Anwendung geworden, weisen aber einen hohen Tragekomfort und eine hohe Haltbarkeit auf: Studien haben belegt, dass nur etwa 2 % der Veneers von Patienten verloren werden. Abhängig von Behandlungsaufwand und Qualität der Veneers werden Behandlungskosten von 500 bis 1.500 Euro veranschlagt.

Zahnkronen

Bei einem natürlichen Zahn bezeichnet der Begriff Zahnkrone dessen sichtbaren Teil. Im Bereich des Zahnersatzes wird dieser durch eine künstliche Anfertigung ersetzt, wenn eine Füllung für den geschädigten Zahn nicht mehr als ausreichende Behandlung angesehen wird. Jedoch ruht diese Form des Zahnersatzes auf der natürlichen Krone, die dafür vorbehandelt und bis etwa 1 mm unter den Zahnfleischrand abgeschliffen wird. Somit liegt der Übergang vom natürlichen Zahn zur Krone im vom außen nicht sichtbaren Bereich, was eine natürliche Optik begünstigt. Voraussetzung hierfür ist eine gesunde natürliche Zahnwurzel, über die der Zahnstumpf und damit auch die Zahnkrone im Kiefer verankert sind. Anschließend wird ein Modell des verbliebenen Zahnstumpfs angefertigt, sodass die künstliche Krone passgenau für diesen im zahntechnischen Labor oder durch den praxisinternen Zahntechniker hergestellt werden kann. Hierfür wird meist Metall oder Keramik verwendet.

Verblendung oder Vollgusskrone

Soll ein natürliches Erscheinungsbild erzielt werden, benötigen Metallkronen zusätzlich eine zahnfarbene Verblendung, die aus Kunststoff (Komposit) oder Keramik hergestellt werden kann. Keramik gilt hierbei als das bevorzugte Material, da es eine längere Haltbarkeit und eine naturnahe Farbgebung mit auch langfristig geringem Verfärbungsrisiko verspricht. Vollkeramische Kronen kommen demzufolge ohne Verblendung aus. Da eine Metallkrone Gefahr laufen kann, durch eine Verblendung durchzuleuchten, gelten Vollkronen aus Keramik als kosmetisch vorteilhafter. Zudem besitzen sie eine hohe Bioverträglichkeit. Neben Metall- und Keramikkronen kommen auch Galvano-Gold-Kronen als Zahnersatz infrage, die zwar einerseits trotz Verblendung eine hohe Ästhetik und Verträglichkeit versprechen, aber auch ein höheres Aufkommen an Verarbeitungsfehlern vorweisen. Bei der Wahl zwischen Voll- und Verblendkronen sollte zudem bedacht werden, dass eine aus verschiedenen Materialien zusammengesetzte Krone zu einer geringeren Wärmeleitfähigkeit tendiert als eine Vollkrone. Die Anfertigung einer Krone dauert etwa zwei Wochen und wird mit Kosten für gesetzlich versicherte Patienten von 100 bis 700 Euro veranschlagt.

Brücken

Ähnlich wie Zahnkronen können Brücken entweder aus einem Material gefertigt sein oder eine zusätzliche Verblendung für ein naturgetreues Aussehen benötigen. Die bevorzugten Werkstoffe sind auch hier Metall und Keramik. Strukturell sind sie in Fixierelemente, die sogenannten Brückenpfeiler, und Brückenglieder, auch als Brückenkörper bezeichnet, gegliedert. Je nach Anzahl der zu ersetzenden Zähne kann eine Brücke aus mehreren Brückenkörpern und der entsprechenden Anzahl von Brückenpfeilern bestehen. Auch für Brücken müssen die Pfeilerzähne vorbehandelt und damit abgeschliffen werden, um eine Passgenauigkeit für den Zahnersatz zu ermöglichen. Als Klebstoff dient ein speziell für die Prothetik entwickelter Zement. Hinsichtlich der Brückenform wird zwischen teleskopierenden Brücken und Klebebrücken unterschieden. Für die Anfertigung einer Brücke können für gesetzlich Versicherte zwischen 1.500 und 2.500 Euro berechnet werden.

Klebebrücke oder teleskopierende Brücke

Eine teleskopierende Brücke (im Jargon auch kurz: Teleskopbrücke) gilt im Vergleich zur Klebebrücke als aufwendiger in der Handhabung, da sie im Grunde ein herausnehmbarer Zahnersatz ist. Da sie aber auch und ausschließlich von Pfeilerzähnen getragen wird und damit im Kiefer des Patienten verankert ist, wird sie der Kategorie des festsitzenden Zahnersatzes zugeordnet. Teleskopkronen dienen als Brückenpfeiler. Damit sind zweiteilige Kronen gemeint, deren einer Teil auf dem Zahnstumpf verklebt wird, während der andere in die Prothese selbst eingearbeitet wird. Beim Einsetzen der teleskopierenden Brücke schieben sich beide Teile einander und sorgen dadurch für einen festsitzenden Halt. Auch hier müssen die Zähne vorbereitet und entsprechend beschliffen werden. Als vorteilhaft erweist sich, dass die Krone nach dem Herausnehmen für eine Reinigung oder Reparatur leichter zugänglich ist als innerhalb des Mundes. Eine Klebebrücke hingegen wird direkt mit den benachbarten Zähnen verklebt. Im Gegensatz zu den bisherigen Brückenmodellen müssen für eine Klebebrücke die Pfeilerzähne nicht extensiv präpariert und beschliffen werden. Sie kommt ohne einen speziellen Zement aus, und die Klebewirkung wird über einen Primer durch eine Metallverbindung zwischen Krone und Pfeilerzahn erzielt. Somit bleibt bei diesem Verfahren grundsätzlich viel Zahnsubstanz erhalten. Dennoch hat sich die Implantologie gegenüber der Klebebrücke durchgesetzt.

Zahn Implantate

Zahn Implantate werden in der modernen Zahnmedizin als ästhetisch und funktionell anspruchsvollste Variante des Zahnersatzes eingestuft. Sie ersetzen die natürliche Zahnwurzel im Kiefer. Dafür wird ein Implantatbett in den Kieferknochen gefräst. Das Implantat muss nach der chirurgischen Implantatplatzierung für etwa zwei bis vier Monate im Knochen einwachsen und abheilen. Darauf wird dann die sogenannte Suprakonstruktion montiert, die den Zahnersatz hält. Dieser wird nach Möglichkeit dem natürlichen Vorbild nachmodelliert und kann aus verschiedenen Materialien wie Keramik oder Zirkonoxid gefertigt werden. Implantate können nur bei Patienten eingesetzt werden, die ihr Wachstum vollendet haben, sodass der Kieferknochen keinen wachstumsbedingten Veränderungen unterliegt. Wie bei allen chirurgischen Eingriffen sollte auch bei der Verwendung eines Zahn Implantats auf krankheitsbedingte Kontraindikationen geachtet werden.

Herausnehmbarer Zahnersatz

Mit dem Begriff des herausnehmbaren Zahnersatzes sind Voll- oder Teilprothesen gemeint, die nicht durch ein Implantat oder eine Krone mit dem Kiefer des Patienten verbunden sind. Je nach Herstellungsart gibt es bei den Teilprothesen einerseits vorübergehende Prothesen aus Kunststoff, die über Drahtbügel mit den verbliebenen Zähnen verbunden werden. Diese Interimsprothesen sind nicht für den Dauergebrauch geeignet und dienen der Überbrückung der Wartezeit auf eine dauerhafte Prothese. Diese zweite Variante wird nach Ihrem Herstellungsverfahren auch Modellguss-Teilprothese genannt, da ihre Passgenauigkeit durch einen Abguss des Kiefers und die anschließende Anfertigung eines Modells erreicht wird. Neben der passgenauen Anfertigung sorgen auch hochwertige Metalllegierungen im Gerüst für eine hohe Stabilität der Dauerprothese. Der Zahnaufbau erfolgt in der Regel aus Kunststoff. Je nach ihrer Position wird zwischen Teilprothesen entschieden, die eine Zahnlücken verschließen (Schaltprothesen) und solchen, die nach hinten unbegrenzt durch benachbarte Zähne eingesetzt und durch einen Prothesensattel abgeschlossen werden (Teilendprothesen). Auch bei Totalprothesen gibt es vorübergehende Lösungen und zum dauerhaften Gebrauch angefertigte Modelle. Totalprothesen ersetzen das komplette Gebiss und haften durch Adhäsionskräfte, die durch eine spezielle Haftcreme verstärkt werden, am Kiefer. Für Totalprothesen können Kosten von etwa 1.500 Euro anfallen.

Zahnersatz für privat Krankenversicherte Patienten

Privatpatienten gelten als Selbstzahler, die meist durch eine private Krankenkasse krankenversichert sind und direkt von der jeweiligen medizinischen Institution die Rechnung für die Behandlungskosten erhalten. Der Privatpatient geht dabei mit dem Behandler einen individuell angefertigten Behandlungsvertrag ein, der die Behandlungsplanung und die anfallenden Kosten festlegt. Sind Privatpatienten über eine private Krankenkasse kranken- oder zusatzversichert, erstattet die Krankenkasse zu einem festgelegten Anteil die Behandlungskosten. Dabei geht der Patient in Vorleistung. Gerade bei der Anfertigung von Zahnersatz können Privatversicherte so ihre Ausgaben verringern. Zudem wird mit einer privaten Krankenversicherung auch meist eine höhere Serviceleistung des Zahnarztes wie beispielsweise verkürzte Wartezeiten und eine umfassende fachliche Betreuung verbunden. Der Zahnarzt profitiert ebenfalls von privat versicherten Patienten, da deren Behandlung nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die gesetzlichen Krankenkassen unterliegt und folglich die notwendigen Medikamente budgetunabhängig verschrieben werden können.

Zusammensetzung der Behandlungskosten

Die Behandlungskosten setzen sich aus dem Honorar des Arztes, Material- und Anfertigungskosten zusammen. Das Arzthonorar wird über die jeweiligen Gebührenordnungen geregelt; im zahnmedizinischen Bereich durch die GOZ, die Gebührenordnung für Zahnärzte. Diese kann zwar je nach Schwierigkeitsgrad gesteigert werden, jedoch ist hierfür immer eine schriftliche Begründung notwendig. Deswegen wird in der Regel aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands darauf verzichtet. Material- und Anfertigungskosten variieren bei der Herstellung von Zahnersatz je nach Zahnersatzart und Komplexität des Herstellungsprozesses. So sind zum Beispiel bei Kronen oder Brücken oft auch ein Zahntechniker oder ein externes Labor involviert, die Modelle für die Anfertigung des Zahnersatzes herstellen und auf die Anfertigung bestimmter Teile spezialisiert sind.

Verschiedene Versicherungsmodelle

Herausfordernd und nutzenbringend zugleich ist die Vielfalt der Modelle privater Zahnversicherungen. Der individuell mit dem Zahnarzt abgeschlossene Behandlungsvertrag mit Kostenvoranschlag ist für Privatversicherte jedoch eine Orientierungshilfe, denn auf seiner Grundlage können Patienten mit ihrer Versicherung eine Kostenübernahme klären. Patienten können bei der Kostenabsprache mit ihrer Versicherung auch auf die Unterstützung ihres Zahnarztes zurückgreifen, der das von ihm gewählte Behandlungsmodell bei Bedarf noch einmal begründen kann. Soll ein Neuvertrag über eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, sollten Patienten den angebotenen Tarif genau auf die angebotenen Zahnersatzleistungen prüfen.

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