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Kassenpatient

KassenpatientNur allzu oft und gerne wird über das gegenwärtige Gesundheitssystem debattiert: Wo liegen seine Stärken, an welchem Stellen könnte es optimaler laufen? Immer häufiger gerät dabei jedoch auch die Frage in die Diskussion, wo die Unterschiede zwischen jenen Patienten liegen, die in der privaten oder gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Schnell ist sodann die Rede von einer medizinischen Zweiklassengesellschaft: Was für die privat Versicherten noch recht und billig sei, wäre für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse bereits ein Luxus. Doch diese Betrachtungsweise ist zu eng gesteckt. Zudem übergeht sie die Vorteile, die auch ein Kassenpatient genießen kann. Schnell zeigt sich: Es gibt kein Gut oder Schlecht, vielmehr gilt es, das optimale Angebot für sich zu nutzen. Das muss freilich schon längst nicht mehr in der als elitär geltenden privaten Versicherung zu finden sein, sondern kann ebenso eine herkömmliche Krankenkasse leisten. Dazu bedarf es allerdings eines genaueren Blick auf die Vorzüge und Nachteile eines Kassenpatienten.

Krankenversicherung: eine Frage der Kosten

Der größte Vorteil der gesetzlichen Krankenkasse wird gemeinhin in den geringeren Gebühren gesehen, die monatlich zu entrichten sind. Ein Argument, das sich nicht von der Hand weisen lässt, denn immerhin muss der privat Versicherte deutlich tiefer in seine Tasche greifen und mit dem doppelten, nicht selten sogar dem dreifachen Preis in dem selben Zeitraum rechnen. Gerade über mehrere Jahre ergibt sich dabei ein Kostenunterschied, der insbesondere für Geringverdiener nicht einfach zu bewältigen ist. Dennoch sollte die gesetzliche Kasse nicht als Auffangstation des kleinen Mannes verstanden werden. Schließlich werden die anfallenden Auslagen, die auf die Institution zukommen, mit deutlich mehr Mitgliedern bewältigt und somit auf breitere Schultern gestellt. Die niedrigen Gebühren lassen sich also erst im Gemeinwesen dieser Kasse tragen. Ein Vorteil, den insbesondere Angestellte und Werktätige zu schätzen wissen und bei denen es schlichtweg nicht möglich ist, einen größeren Teil des monatlichen Salärs in die Krankenkasse fließen zu lassen.

Verzicht der Chefarztbehandlung

Doch was steht den geringen Kosten gegenüber, die zunächst für die gesetzliche Krankenkasse sprechen und die für viele Versicherte ein Argument sind, nicht zu einer privaten Kasse zu wechseln? Letztgenannte werben oft mit der sogenannten Chefarztbehandlung, die mit den eigenen höheren Gebühren finanziert wird. Vielleicht mag es überzogen sein, tatsächlich immer die Behandlung durch den leitenden Oberarzt erwarten zu dürfen und natürlich ist ein solches Vorgehen nicht möglich. Doch lässt sich nicht leugnen, dass der privat Versicherte oft eine bessere Behandlungsmaßnahme bekommt als der gesetzlich Versicherte. Das beginnt bei der längeren Dauer, die zur Stellung einer Diagnose benötigt wird, und endet bei der Heilung selbst. Beide Prozesse werden von der herkömmlichen Kasse nur zu einem bestimmten Teil übernommen. Zahlt das Mitglied hier also nicht aus eigener Tasche die Differenz, wird der Weg der Gesundung meist deutlich eiliger beschritten. Geringe Kosten müssen daher nicht immer ein Vorteil sein.

Keine Überversorgung

Allerdings ist immer auch zweifelhaft, ob denn dieser lange Weg zur Stellung der Diagnose überhaupt nötig ist. Ebenso darf unterstellt werden, dass nicht jede Maßnahme, der sich ein privat Versicherter unterzieht, stets sinnvoll ist. Nun mag es legitim sein, dass der vermögende Betroffene alle Möglichkeiten ausschöpft und diese letztlich auch aus eigener Tasche bezahlt oder dafür eben die Kasse aufkommen lässt, die er mit seinen höheren Gebühren finanziert. Doch der Kassenpatient kommt meist erst gar nicht in die Verlegenheit, in eine Kostenfalle zu tappen. Er bekommt sprichwörtlich das Standardprogramm angeboten, das jedoch in vielen Fällen ausreichend ist. Oft schöpft das Mitglied einer gesetzlichen Kasse dieses Budget auch gar nicht aus, erhält aber dennoch eine erstklassige Diagnose und erlebt einen schnellen Heilungsprozess. Demgegenüber mag der privat Versicherte keinen nennenswerten medizinischen Vorteil haben, blickt am Ende aber auf eine höhere Rechnung, die oft nur durch diese Überversorgung entstanden ist.

Lange Wartezeit

Natürlich resultiert die Abkehr von der zuvor genannten Überversorgung darin, dass viele gesetzlich Versicherte mit dem medizinischen Standard auskommen müssen, wo der privat Versicherte vielleicht die eine oder andere Annehmlichkeit erwarten darf. Nicht selten ist ein Anzeichen davon die Wartezeit, die für einen Termin eingeplant werden muss. Kann das Mitglied einer privaten Versicherung im Regelfall mit wenigen Tagen rechnen, ehe es sich dem Arzt vorstellen darf, so muss der Kassenpatient nicht selten mit einigen Wochen auskommen, die ihm in Aussicht gestellt werden. Gerade bei Fachärzten, an denen es ohnehin einen Mangel gibt, kann der nächste Termin dann schon einmal ein halbes oder sogar dreiviertel Jahr auf sich warten lassen. In solchen Momenten wünscht sich manch ein gesetzlich Versicherter doch etwas mehr individuelle Behandlung und ein wenig Komfort. Statt der Überversorgung muss er nun mit dem leben, was für fast alle Patienten gilt – und darauf auch noch etwas länger warten.

Ablehnung unzulässig

Hat sich der gesetzlich Versicherte dann jedoch einmal darangemacht, einen Termin bei dem Doktoren seiner Wahl auszumachen, so kann er dort nicht einfach abgewiesen werden. Sicherlich gibt es immer interne Gründe, die zu einem Aufnahmestopp neuer Patienten führen. Etwa die Überfüllung, das knappe Budget oder eine besondere medizinische Sachlage, mit der sich der Betroffene lieber einem anderen Arzt vorstellen sollte. Die Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Kasse öffnet dem Patienten allerdings viele Türen, die dem privat Versicherten nicht zwingend offenstehen. Denn wo der Erstgenannte einen gesetzlichen Anspruch auf die Stellung einer Diagnose und die Einleitung eines Heilverfahrens besitzt, da kann der Letztgenannte oft nur darauf hoffen, dass der entsprechende Arzt mit seiner Versicherung überhaupt ein Abkommen über die zu berechnenden Gebühren getroffen hat. Liegt dieses nicht vor, wird er bereits an der Rezeption der Praxis abgewiesen. Sicherlich mag das nicht allzu oft vorkommen, doch ist der Kassenpatient hier auf der sicheren Seite.

Wenig Zeit für den Patienten

Allerdings spürt der gesetzlich Versicherte sehr schnell den Nachteil davon, dass er nicht so einfach abgewiesen werden kann. Denn auch die anderen Kassenpatienten kommen in diesen Genuss. Das führt im Endeffekt zu überfüllten Wartezimmern, um den Andrang zu bewältigen. Dabei ist auch die Dauer, ehe der Arzt den Betroffenen aufruft, nicht selten deutlich länger als noch vor einigen Jahren. Ganz zu schweigen von dem Gespräch, das der Patient und der Arzt anschließend führen: Beinahe auf das Nötigste wird die Schnelldiagnose gestützt, für tiefer gehende Details bleibt keine Zeit. Natürlich ist damit immer auch das Risiko erhöht, die falschen Maßnahmen einzuleiten oder den tatsächlichen Grund für eine Erkrankung erst nach der zweiten oder dritten Behandlung zu erkennen. Solche Probleme kennt der privat Versicherte nicht: Meist sitzt er nur wenige Minuten im Wartezimmer, ehe sich der Mediziner für ihn deutlich mehr Zeit nimmt, eine Diagnose zu stellen.

Weniger Aufwand für den Patienten

Zweifellos kann es demgegenüber als Vorteil gewertet werden, sich nicht um alles kümmern zu müssen. Denn wo der privat Versicherte oft schneller einen Termin bekommt oder deutlich kürzere Zeiten im Wartezimmer verbringt, da muss er sich im Gegenzug auch um viele Angelegenheiten selbst bemühen: Das Einreichen von Rechnungen, das Geltendmachen von Kosten für medizinische Eingriffe sowie alle Details, die seine sprichwörtliche Freiheit ausmachen, liegen in seinen eigenen Händen. Der Kassenpatient hat es in diesem Punkt deutlich leichter, da bereits der Arzt weiß, in welchem Budget die Maßnahmen getroffen werden können. Ebenso ist stets klar, mit welcher Kostenbeteiligung der gesetzlich Versicherte zu rechnen hat, wenn er ein Rezept ausgestellt bekommt. Der bürokratische Aufwand reduziert sich für ihn also auf ein Minimum. Gerade für Laien, die sich in allen Unterlagen und Formalien nur unzureichend auskennen, ist das ein erheblicher Vorteil, der Mühen und Zeit spart.

Eine Nummer von vielen

Wer sich jedoch mit dem zufriedengeben muss, was alle bekommen, der wird letztlich auch nicht in der Lage sein, einen individuellen Tarif für sich erstellen zu lassen. Dieser Nachteil führt dazu, dass viele Kassenpatienten über die Jahre mehr Gelder einzahlen, als sie tatsächlich benötigen. Denn selbst wenn der Betroffene gesund ist, nur die Routineuntersuchungen in Anspruch nimmt und von medizinischen Eingriffen sowie häufigen Rezepten verschont bleibt, so ist er dazu verpflichtet, den zuvor festgelegten Satz monatlicher Gebühren zu bezahlen. Dieses Schicksal teilen gegenwärtig viele Kassenpatienten, für die es nicht möglich ist, einen speziell auf sie zugeschnittenen Tarif zu erstellen. Auch dieses Problem kennen viele privat Versicherte nicht. Sie beginnen ihre Krankenversicherung zwar ebenfalls in einer bestimmten preislichen Kategorie, können diese je nach Einkommen sowie medizinischem Bedarf jedoch sehr schnell ändern oder sogar auf die persönlichen Bedürfnisse anpassen lassen. Auch das kann über die Jahre gesehen Kosten sparen.

Keine Vorkasse nötig

Stellte sich eingangs die Kostenfrage, so soll sie auch zum Ende der Betrachtung noch einmal in den Vordergrund rücken. Denn ein erheblicher Nachteil des privat Versicherten liegt darin, für alle anfallenden Maßnahmen zunächst in Vorkasse treten zu müssen. Man stelle sich vor, der Zahnarzt diagnostiziert eine akute Erkrankung des Zahnes, die sofort behoben werden muss – der privat Versicherte kann diese Leistung jedoch nur beziehen, wenn er noch vor Ort die Auslagen dafür übernimmt oder sich zumindest eine Rechnung ausstellen lässt. Nicht immer ist es für einen Freiberufler oder Selbstständigen einfach, diese finanzielle Belastung zu tragen. Von ihr bleibt der Kassenpatient dagegen verschont. Wann immer er sich einem Eingriff, einer Kontrolle oder einer Heilungsmaßnahme unterzieht, wird die Rechnung nicht an ihn, sondern die zuständige Krankenkasse geleitet. Lediglich in begrenztem Umfang wird er selbst an den Kosten beteiligt, kann diese aber oftmals im Gegenzug ebenso geltend machen.

Das volle Krankenzimmer

Doch erneut zeigt sich, dass es nicht immer von Vorteil sein muss, weniger zu bezahlen. Denn hat der Kassenpatient erst einmal die langen Terminzeiten und die überfüllten Wartezimmer überstanden, wartet im Krankenhaus bereits das nächste Übel: Hier nun muss er damit rechnen, in einem Mehrbettzimmer zu nächtigen. Das mag platzsparend sein, ist aber nicht jedermanns Sache. Gerade wenn der Schlaf eingedenk des komplizierten Heilungsverlaufes ohnehin schon nicht allzu fest ist, kann ein schnarchender Zimmergenosse zu einem Albtraum werden. Zudem gefällt es nicht jedem Patienten, in der meist misslichen Lage auch noch die Zeit mit einem Unbekannten verbringen zu müssen. Viele Betroffene, die eine gewisse Zeit im Krankenhaus verbringen müssen, genesen deutlich schneller, wenn sie in Ruhe die nötige Kraft für den Heilungsprozess finden können. Ein Mehrbettzimmer steht diesem Wunsch jedoch meist entgegen. Dieser Punkt ist daher ein deutlicher Nachteil für den Kassenpatienten, der auf das Einzelzimmer keinen Anspruch hat.

Eher Kassenpatient, oder Privatpatient?

Diese Betrachtung kann letztlich die Vorzüge und Nachteile einer gesetzlichen Krankenversicherung nur anreißen. Detaillierter werden die jeweiligen Punkte nur in der Betrachtung des Einzelfalles analysiert. So muss die herkömmliche Krankenkasse nicht immer ein Fluch und die private Kasse nicht immer ein Segen sein. Hier kommt es vielmehr auf die persönlichen Rahmenbedingungen an. Gerade das Einkommen zählt dazu, jedoch auch die Anzahl an auftretenden Krankheiten. Wer es sich leisten kann und häufiger einen Arzt konsultieren muss, fährt daher als privat Versicherter oft sehr gut. Wer aber ohne medizinische Eingriffe auskommt, lediglich die Routinekontrollen in Anspruch nimmt und daneben kostenbewusst plant, kann sein Glück gleichfalls als sogenannter Kassenpatient finden. Vorteilhaft ist es, sich in jedem Falle mit den Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen und bei Zweifeln den fachmännischen Rat eines Versicherungsvertreters einzuholen. Denn nur wenn das gesamte Angebot letztlich stimmt, profitiert der Patient davon am ehesten.

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