Inoffice Bleaching

Der Begriff “Inoffice Bleaching” (eigentlich “in office bleaching”)  stammt aus dem Englischen und ist auf Deutsch in etwa mit: “Zähnebleichen in der Praxis” zu übersetzen. Wie man der Übersetzung entnehmen kann, handelt es sich also um eine Zahnaufhellung durch einen Zahnarzt. Die selbst Zahnaufhellung wird dabei direkt in der Praxis realisiert. Das Ergebnis ist sofort sichtbar. Erfahrungsgemäß lassen sich verfärbte Zähne mit diesem Bleachingverfahren innerhalb kürzester Zeit um einige Nuancen aufhellen.

Ablauf einer Inoffice Bleaching Sitzung

Inoffice-Bleaching ist ein dreistelliger Prozess. Er beginnt mit einer Vorab-Untersuchung und führt über eine professionelle Zahnreinigung hin zum eigentlichen Bleichvorgang.

1.) Voruntersuchung

Das Inoffice-Bleaching beginnt mit einer gründlichen Untersuchung des Patienten. Für das Bleaching ist es nämlich elementar, dass keinerlei Löcher, also Primär- oder Sekundärkaries bestehen. Ein Inoffice-Bleaching wird mit besonders starken Bleachingmitteln realisiert. Ohne die Vorab-Untersuchung nach Karies könnte ein Bleaching nicht durchgeführt werden. Gelangt nämlich die starke Bleaching-Flüssigkeit (i.d.R. Carbamidperoxid) in ein derartiges Loch, so kann dies zu immensen Schmerzen führen.

Im “worst case” müsste der Zahn sogar extrahiert werden. Gerade deshalb ist es besonders wichtig, dass man sich gründlich durch den Zahnarzt untersuchen lässt. Ein erfahrener Behandler findet bei dieser Vor-Untersuchung auch die verstecktesten Löcher. Diese Voruntersuchung ist an sich komplett schmerzfrei und dauert auch nur wenige Minuten. Sofern jedoch Löcher in Zahnzwischenräumen oder unzugänglichen Stellen des Kiefers möglich wären, so kann es auch vorkommen, dass die entsprechenden Stellen via Röntgen nochmals überprüft werden müssen. Dies kann die Dauer um einige Minuten verlängern.

Stellt der Zahnarzt dann fest, dass sicher keine Karies oder sonstige Kontraindikationen vorliegen, so geht es mit dem zweiten Schritt weiter.

2.) Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Im zweiten Schritt erhält der Patient eine professionelle Zahnreinigung (PZR). Diese stellt sicher, dass alle Zahnoberflächen frei von Anhaftungen sind. Um den für den Bleaching-Vorgang besonders unpraktischen Anhaftungen wie Zahnstein Herr zu werden, werden spezielle Reinigungsinstrumente benutzt. Meist realisiert der Zahnarzt dann noch eine Art “Feintuning” mit manuellen Instrumenten. Die PZR ist normalerweise absolut schmerzfrei. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass man sich dabei auch nicht wie bei einem normalen Zahnarzttermin (mit Loch und Bohren) fühlt, sondern eher wie bei einer Wellness-Behandlung. Bei mir hat die Vorfreude auf die weissen Zähne, die ich mir durch das Inoffice-Bleaching versprach, auch direkt bei der PZR eingesetzt. Zudem ist es ein wirklich tolles Gefühl, wenn man seine Beisserchen wieder richtig glatt (in etwa so wie Pannesamt Stoff) zu sein weiß. Mittels Polierpaste wird genau dies erreicht. Das Polieren schließt die PZR ab. Die Zahnoberfläche ist dann schön glatt. Idealerweise wird das Ganze noch mit einer Flourid-Behandlung abgeschlossen. Hierdurch wird der Zahnschmelz gehärtet. Die Zähne können daher auch das darauf folgende Bleaching deutlich besser verkraften.

3.) In Office Bleaching

Das eigentliche Bleaching ist sehr schnell realisiert. Man öffnet den Mund und ehe man sich versehen kann, deckt der Zahnarzt das Zahnfleisch und die nicht zu bleachenden Zähne (je nach Patient und Wunsch werden die hintersten Backenzähne nicht mitgebleicht, da man diese eh nicht sieht) mit flüssigem Kofferdam abgedeckt. Dieses Material schützt das Zahnfleisch vor der Bleichwirkung des Bleachingmittels. Nach einigen Minuten wird dann das Bleachinggel aufgetragen. Es handelt sich hierbei meist um 30-35 prozentiges Carbamidperoxid. Da diese Konzentration schon per se relativ hoch ist, muss meist nicht mit optischen Hilfsmitteln nachgeholfen werden. Es kann aber vorkommen, dass mit einer speziellen UV-Lampe die Wirkung beschleunigt wird.

Schmerzen beim Bleaching & Zahnarztangst

Der gesamte Vorgang des In-Office-Bleachings ist absolut schmerzfrei. Es kann aber vorkommen, dass besonders schmerzempfindliche Zähne mit einem gewissen “Ziehen” reagieren. Sofern dies vorkommt, sollte man sich unverzüglich beim Zahnarzt oder der Zahnarzthelferin melden. Desweiteren kann es vorkommen, dass man einige Tage nach dem Bleaching eine Kälteempfindlichkeit der Zähne verspürt. Gerade Patienten, die schon vorher von einer Kälteempfindlichkeit wissen, sollten dies daher vorab dem Behandler mitteilen. Der Zahnarzt kann dann direkt noch ein Flourid-Gel verschreiben. Dieses Gel muss in den ersten Tagen nach dem Bleaching angewandt werden. Die Kälteempfindlichkeit geht dann ähnlich schnell wie sie gekommen ist. :-)

Für Patienten mit Zahnarztangst ist zu bemerken, dass sich das Bleaching eigentlich komplett schmerzfrei realisieren lässt. Wirkliche Schmerzen sind bei einem erfahrenen Zahnarzt nicht zu erwarten. Es kann jedoch zu einem leichten Ziehen kommen. Dieses Ziehen ist aber meist nur sehr kurz und in etwa mit dem Schmerzpotentiel zu vergleichen, das man hat, wenn man mit den Frontzähnen in ein Eis beisst.

Dauer

Die Dauer des Inoffice-Bleachings hängt insbesondere von den Voraussetzungen des Patienten (Zahnfarbe, Zustand der Zähne) und davon ab, welches Ziel das Bleaching hat – also um wieviele Nuancen die Zähne aufgehellt werden sollen.

In meinem Fall war der erste Schritt (Voruntersuchung) in etwa 10 Minuten erledigt. Die professionelle Zahnreinigung hat in etwa 30 Minuten gedauert. Das Bleaching selbst hat auch nur ca. 20 Minuten gedauert. Wenn man hier noch etwas Wartezeit zwischen den Schritten mit einrechnet (insbesondere dann erforderlich, wenn vorher noch Röntgenaufnahmen gemacht werden müssen oder ein Loch gefunden wird!) – dann kann das Bleaching in einer Zeitspanne von ca. 1.5 bis x Stunden (je nachdem, wie gut oder schlecht die Zahnstruktur des Patienten ist) realisiert werden. 90 Minuten für ein deutlich strahlenderes Lächeln sind meiner Meinung nach eine sehr gute Investition! :-)

Welche Kosten entstehen beim Inoffice-Bleaching?

Bleaching hat lediglich einen optischen Wert. Für die Zahngesundheit ist es nicht erforderlich. Daher ist es eine Leistung, die i.d.R. weder die gesetzlichen Krankenkassen, noch Privatversicherungen übernehmen. Bleaching muss also selbst bezahlt werden. Dass man da ganz besonders auf die Kosten achtet, ist normal.

Ich gebe aber zu bedenken, dass ein strahlendes Lächeln im Grunde genommen unbezahlbar ist. Man ist deutlich selbstbewusster, sieht deutlich gepflegter aus, hat daher meist auch mehr Spaß am Leben, mehr Glück in der Liebe und natürlich auch im Beruf!

Der eigentliche Preis des Bleachings ist natürlich individuell. Man kann dies aber auch vor der Behandlung mit dem Zahnarzt absprechen und dann entscheiden, ob die zu erwartenden Erfolge mit dem Budget korrelieren! Eine wirklich pauschale Aussage über die Kosten ist zwar nicht möglich, ich denke aber, dass es nicht zuviel versprochen ist, wenn man für die erste Sitzung einen unteren bis mittleren dreistelligen Betrag einkalkuliert. Die weiteren Sitzungen (sofern erforderlich) sind deutlich günstiger als die erste – die PZR und die Voruntersuchung sind dann ja nicht mehr erforderlich!

Wie lange bleiben die Zähne weiss?

Wie lange ein Inoffice-Bleaching anhält ist davon abhängig, wie man seine Zähne pflegt und vor allem auch von den Lebensumständen. Es gibt viele Nahrungs- und Genussmittel, die Zähne verfärben. Rauchen und Rotwein sind nur einige davon. Man rechnet daher mit einer Wirkung von bis zu 3 Jahren. Insbesondere bei Rauchern kann ein erneutes Bleachen aber auch problemlos schon in einem Jahr erforderlich werden.

Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch hilft auch hier weiter. Der Zahnarzt kann nach dem Bleaching die Zahnfarbe bestimmen und diese dann bei den regelmäßigen Besuchen vergleichen. Sobald die aktuelle Zahnfarbe signifikant vom Bleaching-Ergebnis abweicht, so kann bei Bedarf ein erneutes Bleaching realisiert werden. Durch einen regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt kann das schöne weiße Lächeln also dauerhaft erhalten werden.

Zuletzt geändert am: 5. August 2011